Informationen Schulrat
Der Schulrat ist zuständig für die richtungsweisenden Fragen des Kindergartens und der Primarschule. Er besteht aus vier gewählten Mitgliedern und einer Vertretung aus dem Gemeinderat. Eine Amtsperiode dauert vier Jahre und muss durch eine Wahl bestätigt werden. Für die Tätigkeit des Schulrates sind die Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes massgebend.
1. Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
2. Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung und der unbefristet angestellten Lehrpersonen.
3. Er genehmigt das Schulprogramm.
4. Er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
5. Er kann die Anzahl Jokertage festlegen.
6. Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
7. Der Schulrat trifft sich monatlich. Die Geschäfte werden von den Schulleitungen und/oder den ressortverantwortlichen Mitgliedern des Schulrates vorbereitet. Die Schulleitungen und eine Vertretung der Lehrerschaft nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
8. Er steht regelmässig in Kontakt mit allen Schulbeteiligten, sei es am runden Tisch oder an Schulanlässen.
Wir als Schulräte stehen für eine attraktive Schule ein, welche die familiären Bedürfnisse berücksichtigt. Sie soll den Kindern und ihren Eltern, den Lehrpersonen und allen weiteren Personen mit Betreuungsaufgaben einen Ort bieten, wo sie sich wohlfühlen und (mit)-wirken können.
Datum: 19.01.2022 Anzahl Bilder im Album: 1
Der Schulrat ist zuständig für die richtungsweisenden Fragen des Kindergartens und der Primarschule. Er besteht aus vier gewählten Mitgliedern und einer Vertretung aus dem Gemeinderat. Eine Amtsperiode dauert vier Jahre und muss durch eine Wahl bestätigt werden. Für die Tätigkeit des Schulrates sind die Bestimmungen des kantonalen Bildungsgesetzes massgebend.
1. Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.
2. Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung und der unbefristet angestellten Lehrpersonen.
3. Er genehmigt das Schulprogramm.
4. Er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
5. Er kann die Anzahl Jokertage festlegen.
6. Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
7. Der Schulrat trifft sich monatlich. Die Geschäfte werden von den Schulleitungen und/oder den ressortverantwortlichen Mitgliedern des Schulrates vorbereitet. Die Schulleitungen und eine Vertretung der Lehrerschaft nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
8. Er steht regelmässig in Kontakt mit allen Schulbeteiligten, sei es am runden Tisch oder an Schulanlässen.
Wir als Schulräte stehen für eine attraktive Schule ein, welche die familiären Bedürfnisse berücksichtigt. Sie soll den Kindern und ihren Eltern, den Lehrpersonen und allen weiteren Personen mit Betreuungsaufgaben einen Ort bieten, wo sie sich wohlfühlen und (mit)-wirken können.